Trinkwasserprobeentnahme

Nachdem 2010 fünf Menschen an Trinkwasser gestorben waren, dessen Konzentration an Legionellen sehr hoch war, ist ab 1. November 2011 ein neues Gesetzt in Kraft getreten, welches die zulässige Konzentration regelt.

Das Neue Gesetz sieht vor, dass Hauseigentümer oder die entsprechenden Hausverwaltungen ohne die Aufforderung des Gesundheitamtes der Überprüfung auf Legionellen nachkommen. Für Inhaber einer Wasserversorgungsanlage besteht eine Anzeigepflicht (§ 13) und Untersuchungspflicht des Trinkwassers, wenn sich es sich dabei um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt (§ 14 Absatz 3).

Die KARO GmbH Freiburg ist zertifizierter „Trinkwasserprobenehmer“ und hat die Kompetenz erworben fachgerecht Wasserproben entnehmen zu können.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zur Legionellen Untersuchungspflicht für Hauseigentümer.